Allgemeine Geschäftsbedingungen

DREIFACH Agentur für Kommunikation

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Monika Wisser und Gaby Zimmermann der DREIFACH Agentur für Kommunikation, nachfolgend “DREIFACH” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Auftraggeber” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2. DREIFACH erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marketing-Beratung und Umsetzung von Marketing-Kommunikation.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen von DREIFACH. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

2.2. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Umsetzungsarbeiten, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

2.4. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

3. Änderungen des Auftrags

3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3. Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung entsprechend der genannten Zahlungsfrist und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

4.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2. Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.

5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

6. Haftung des Beraters

6.1. Der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

6.3. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1. Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Skripte, Ton- und Bildmaterial und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

8.2. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

10.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

10.2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

10.3. Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Widerrufs-/Rücktrittsrecht

11.1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein freiwilliges Rücktrittsrecht vom erteilten Auftrag ein. Da es sich bei allen Dienstleistungen, welche der Auftragnehmer erbringt, um speziell auf den Kunden zugeschnittene Produkte handelt, ist die Frist für den Rücktritt begrenzt auf die Zeitspanne zwischen der Bestellung und dem Beginn der jeweiligen Produktion.

11.2. Der Beginn einer Produktion hat stattgefunden, wenn Konzepte und/oder Inhalte entworfen wurden, in diesem Fall ist ein Rücktritt kostenpflichtig. Erstellung von Angeboten und Informations-Gespräche mit dem Kunden zählen nicht als Beginn einer Produktion und sind somit nicht kostenpflichtig.

11.4. Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich per E-Mail oder Brief anzuzeigen.

12. Nutzungs-Einräumung

12.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden individuell auf Anfrage des Kunden kalkuliert und produziert. Die angefragten Nutzungsrechte sind Teil des Angebotes an den Lizenznehmer.

12.2. Weitere Nutzungsrechte, die bei der Anfrage bzw. Abgabe des Angebotes nicht absehbar waren, müssen beim Lizenzgeber angefragt und nachlizensiert werden.

12.3. Sollte durch die Verwendung von Bildern, Texten und/oder weiteren Beiträgen Dritter eine Einschränkung der Nutzung durch den Auftragnehmer gegeben sein, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer darauf hinweisen.

12.4. In der Regel erfolgt dieser Hinweis durch die Nennung der eingeräumten Rechte im Produktions-Angebot an den Auftragnehmer.

12.5. Gleiches gilt für das vom Kunden gestellte Hilfsmaterial. Er wird den Auftragnehmer auf Einschränkungen in der Nutzung und Verarbeitung des zur Verfügung gestellten Materials hinweisen.

13. Nutzungs-Beschränkungen

13.1. Generell für alle audio-visuellen Produktionen des Auftragnehmers gilt, sie dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden noch darf der Auftraggeber sie verschenken, vermieten, verleasen oder weiterlizensieren.

13.2. Die ausschnittsweise Verwendung in anderen Produktionen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich bei Verstößen vor, Schadensersatzanspruch in Höhe des wirtschaftlichen Schadens gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

13.3. Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor, die erteilten Nutzungsrechte zu entziehen. Das Einstellen von audio-visuellen Produktionen auf Partner-Websites und Websites von Handelspartnern des Kunden fällt nicht unter das Verbot der unentgeltlichen Weitergabe.

13.4. Arbeitet der Kunde mit einem Hoster oder Streaming Dienstleister zusammen, ist ihm ebenso gestattet, diese mit der Verbreitung/Ausstrahlung der Produktion zu beauftragen.

13.5. Produktionen des Auftragnehmers mit natürlichen Personen dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die auf die Billigung oder gedankliche Verbindung mit politischen oder religiösen Auffassungen rückschließen lässt.

13.6. Die Verbindung mit pornographischen, illegalen, unmoralischen, herabwürdigenden oder unstatthaften Dingen ist untersagt. Die Auslegung, was unstatthaft ist, wird vom Lizenzgeber festgelegt.

14. Freistellung und Haftung

14.1. Mit dem ordnungsgemäßen Erwerb des Nutzungsrechts stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber frei von Forderungen Dritter hinsichtlich des Inhalts und der Form der produzierten audio-visuellen Darstellung.

14.2. Ausgenommen hiervon ist vom Auftraggeber gestelltes Material, welches in der Produktion Verwendung findet, hier verbleibt die Haftung beim Auftraggeber.

14.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich frei von Forderungen Dritter, welche aufgrund der Verwendung des vom Auftraggeber gestellten Hilfsmaterials (Bilder/Texte/Videos) gegen den Auftragnehmer erhoben werden.

14.4. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

14.5. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.6. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

15. Schlussabstimmungen

15.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.

16. Salvatorische Klausel

16.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln nicht rechtswirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt bestehen, es sei denn, dass eine Partei durch den Wegfall dieser Klausel in unzumutbarer Weise benachteiligt wird.

16.2. Die unwirksamen oder nichtigen Klauseln sind durch wirksame zu ersetzen, die dem von den beiden Parteien gewollte Rechnung tragen.